Bürogemeinschaft mit RA Thilo Franke
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
Wenn ein Vertrag geschlossen wird, sind die Parteien grundsätzlich an den Vertrag gebunden (Pacta sunt servanda). In Ausnahmefällen kann die unbedingte Bedingung jedoch durchbrochen werden. Es besteht dann die Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen.
Transfer- und Rechtsberatung, Vertragsgestaltung von Arbeitsverträgen
Deutsches- und Türkisches Scheidungs- und Familienrecht
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